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Abhol-Info

 

Die allgemeine Aufsichtspflicht aller Betreuungskräfte endet mit der jeweils vereinbarten Betreuungszeit der o. g. Module.

Das Ganztagspersonal kann einer Aufsichtspflicht nur solange nachkommen wie sich die Schüler auf dem Schulgelände befinden. Schüler, die das Schulgelände eigenmächtig verlassen und sich nicht beim Personal abmelden, entziehen sich dieser Aufsicht.

Die Aufsichtspflicht liegt ab 14.30 Uhr nicht mehr in der Hand des Ganztagsteams, sondern bei Ihnen.

Kinder die nicht pünktlich abgeholt werden, halten sich nach dem Ende des Ganztages ohne Aufsicht auf dem Schulgelände auf.