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Elternvertretung

Der Klassenelternbeirat

Als Elternvertretung bezeichnet man die von den Eltern gewählten Elternbeiräte und Elternvertreter jeder Klasse. Diese werden im 1. und 3. Schuljahr gewählt. Die Amtszeit dauert also zwei Jahre.

Der Elternbeirat stellt eine Schnittstelle zwischen den Eltern und Lehrkräften dar. Die Elternbeiräte vertreten die Interessen der Elternschaft. Alle Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter bilden gemeinsam den Schulelternbeirat.

 

Der Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Als Sprachrohr für alle Eltern hat der Schulelternbeirat die Möglichkeit, schulrelevante Themen aus Elternsicht in die Diskussion einzubringen.